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01.02.11
Häufige Fragen zur Einkommensteuer - Veranlagung für das Jahr 2010
Adresse (URL): http://www.finanzamt-minden.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/10_faq_est/index.php
Finanzministerium NRW
Aktenzeichen: vom 01.02.11
Bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2010 setzt die Bundesregierung verstärkt auf die elektronische Übermittlung von Versicherungsbeiträgen.1 Mit diesem Schritt sollen Bürger und Finanzverwaltung entlastet werden. Damit die Finanzämter die Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer 2010 berücksichtigen können, müssen zunächst einmal die Steuerprogramme umgestellt und zahlreiche Gesetzesänderungen2 eingearbeitet werden. Das Finanzministerium NRW gibt Bürgerinnen und Bürgern an dieser Stelle Auskunft über zentrale Fragen zum neuen Verfahren.
1 Folgende Versicherungsbeiträge müssen elektronisch übermittelt werden: Basiskrankenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, Basisrentenversicherung („Rürup-Vertrag“) sowie geförderte Altersvorsorgeversicherung („Riester-Vertrag“)
2 Relevant sind in diesem Zusammenhang: Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, Jahressteuergesetz 2009, Steuerbürokratieabbaugesetz). Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgerentlastungsgesetz sind unter dem nachfolgenden Link verfügbar: